Datenverarbeitung
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: 27. Oktober 2026
Mit der Nutzung der Dienste der weblens GmbH nimmt der Kunde diesen AVV zur Kenntnis und erkennt ihn als verbindlich an.
1. Vertragsparteien
Verantwortlicher:
Der Kunde (insbesondere der Betreiber der Website oder der Online-Dienste, in denen die beauftragte Lösung eingesetzt wird)
Auftragsverarbeiter:
weblens GmbH
Birkenstraße 23, 40233 Düsseldorf, Deutschland
Handelsregister: HRB 104423 (Amtsgericht Düsseldorf)
Geschäftsführer: Paul Tiedtke, Florian Piltz
2. Gegenstand der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen zur Bereitstellung einer KI-gestützten Dialog- und Beratungslösung zur Unterstützung von Nutzern einer Website oder Plattform, insbesondere in den Bereichen:
Informationsbeschaffung
Produktempfehlungen
Entscheidungsunterstützung
Kundeninteraktion (Beratung, Navigation, Leadgenerierung)
Einzelheiten zu den Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
3. Laufzeit
Dieser AVV gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien.
4. Rechte & Pflichten
Verantwortlicher:
Stellt die Einhaltung der DSGVO sicher.
Erteilt dem Auftragsverarbeiter dokumentierte Weisungen.
Auftragsverarbeiter:
Verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
Trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
Unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen.
Unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).
Informiert den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
Informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung seiner Auffassung nach gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
5. Unterauftragsverarbeiter
Unterauftragsverarbeiter
Erbrachte Leistung
Standort
Datenübermittlung in ein Drittland
Garantien
OpenAI Ireland Ltd.
API zur Sprachverarbeitung
Irland / USA
Ja
SCC, DPA
Cloudflare Inc.
CDN, DNS, TLS, DDoS-Schutz, Hosting
USA
Ja
SCC, DPA
Neon Inc.
PostgreSQL-Hosting
USA
Ja
SCC, DPA
Clerk Inc.
Authentifizierung
USA
Ja
SCC, DPA
Sentry Inc.
Logging, Monitoring
USA
Ja
SCC, DPA
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung; der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen aus begründeten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
Soweit ein Unterauftragsverarbeiter nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist, sind Übermittlungen in die USA zusätzlich durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Art. 45 DSGVO) abgedeckt.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Siehe Anlage 2.
7. Löschung von Daten
Daten werden nach Beendigung des Vertrags oder auf Weisung des Verantwortlichen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
8. Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses AVV überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt alle für solche Prüfungen vernünftigerweise erforderlichen Informationen zur Verfügung.
9. Vertraulichkeit
Alle Personen, die befugt sind, im Auftrag des Auftragsverarbeiters personenbezogene Daten zu verarbeiten, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Mitteilung von Änderungen gilt als Annahme dieser Änderungen.
Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung
Betroffene Personen: Websitebesucher, Kunden
Kategorien personenbezogener Daten: Texteingaben, Chatverläufe, IP-Adressen (falls zutreffend), Browserinformationen
Verarbeitungstätigkeiten: Analyse, Generierung von Antworten, vorübergehende Speicherung zur Qualitätsverbesserung
Speicherdauer: Nur so lange wie erforderlich; Löschung auf Weisung oder gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Zutrittskontrolle: Verarbeitung ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren
Zugangskontrolle: Benutzerbezogene Logins, sichere Authentifizierung
Zugriffskontrolle: Rollenbasierter Zugriff, beschränkt auf befugtes Personal
Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Übertragung, vertragliche Bindung der Unterauftragsverarbeiter
Eingabekontrolle: Protokollierte administrative Zugriffe
Auftragskontrolle: Verarbeitung nur gemäß den vertraglichen Bestimmungen
Trennungskontrolle: Logische Mandantentrennung
Löschkontrolle: Manuelle oder automatisierte Löschung nach Zweckerfüllung
Verfügbarkeitskontrolle: Redundanz, Backups
Datenschutz durch Technikgestaltung: Datenminimierung, Transparenz
Vertraulichkeit: Schulung der Mitarbeitenden und Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Dokumentation: Dokumentation der TOMs zum Nachweis der Rechenschaftspflicht